Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 17.09.2002 (Rs. C-513/99) zu den Fragen Stellung genommen, die ihm ein finnisches Gericht wegen eines Rechtsstreits zwischen einem Verkehrsunternehmen und der Stadt Helsinki über die Ausschreibung von Busverkehrsleistungen vorgelegt hatte. Demnach dürfen Umweltschutzkriterien bei Ausschreibungen berücksichtigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Der Zuschlag sollte nicht auf das billigste sondern auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen.


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    Titel :

    Zur Zulässigkeit von Umweltschutzkriterien in Vergabeverfahren



    Erschienen in:

    Bus & Bahn ; 36 , 11 ; 6-7


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch