Mit der Einführung von Rechtsansprüchen behinderter Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und der Vorschrift zur Integrationsvereinbarung (gültig seit 1.10.2000) gehen das Behindertenrecht und die betriebliche Integrations- und Rehabilitationsarbeit neue Wege. Arbeitgeber müssen erstmals mit der Schwerbehindertenvertretung und mit den Betriebsräten Integrationsvereinbarungen abschließen. Der Beitrag erläutert die Mindestanforderungen an Integrationsvereinbarungen und stellt Zielfelder und Eckpunkte der Integrationsvereinbarung vor. Dabei geht es vor allem um integrative Maßnahmen der Personalplanung, der Qualifizierung, der Arbeitsgestaltung, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitszeitorganisation, der Prävention und Rehabilitation. Zu diesen Hauptzielfeldern sollen auf den Betrieb und die Beschäftigten passende Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen vereinbart werden.
Die Integration behinderter Menschen durch Betriebsvereinbarung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 6 ; 327-330
2001-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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