Das BetrVG gibt dem Betriebsrat zahlreiche Informationsansprüche gegen den Arbeitgeber. Ausreichende Informationen sind die Grundlage für eine sinnvolle Betriebsarbeit. Besondere Probleme bereitet die Durchsetzung von Informationsrechten in abhängigen Konzernunternehmen. Die Unternehmens- und Personalpolitik wird dort häufig nicht von dem betroffenen Unternehmen bestimmt, sondern zentral von der (in- oder ausländischen) Konzernspitze. Aus geschäftspolitischen Gründen wird die Unternehmensleitung des beherrschten Unternehmens oftmals erst sehr spät und/oder nur unzureichend über Planungen informiert. Dadurch wird eine frühzeitige und umfassende Information des Betriebsrats durch die örtliche Unternehmensleitung unmöglich. Der Beitrag behandelt Rechtsfragen wie: Kann der Betriebsrat seinen Auskunftsanspruch gegen das herrschende Unternehmen anstelle der örtlichen Unternehmensleitung richten? und: Führt die Unkenntnis der örtlichen Unternehmensleitung zu einem Fall der Unmöglichkeit und vereitelt damit den Auskunftsanspruch?
Informationsrechte des Betriebsrats im (internationalen) Konzern
Der Betrieb ; 54 , 19 ; 1034-1038
2001-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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