Die Bekämpfung der Korruption liegt auch aus wirtschaftlichen Gründen im Interesse der Industrie. Unabhängig vom tatsächlich eingetretenen Schaden verzerrt Korruption zulasten aller Unternehmer den Wettbewerb auf eine besonders intransparente Weise, zerstört das Vertrauen der Kunden und schädigt insgesamt die Reputation der deutschen Industrie. Der Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität ist deshalb nicht allein Aufgabe des Staates. Vielmehr ist die gesamte Gesellschaft gefragt. Unternehmen können durch Überprüfung ihrer internen Organisationsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag leisten, da gerade organisatorische Schwachstellen das Entstehen von Wirtschaftskriminalität begünstigen. In diesem Rahmen bietet sich insbesondere bei größeren Unternehmen eine bislang unbeachtete Möglichkeit an: die Einsetzung eines "Ombudsmanns". Der Beitrag berichtet über die Auswahl eines Ombudsmannes: externe Person, Rechtsanwalt und Beteiligung des Betriebsrates sowie über das Schweigerecht und die Schweigepflicht eines Ombudsmannes.
Der Ombudsmann - betriebliche Möglichkeit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
Der Betrieb ; 54 , 8 ; 433-435
2001-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität im und durch Unternehmen
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