Das neue Bundesbodenschutzrecht knüpft an das Gefahrenabwehrprinzip des Polizeirechts an. Für die Gefahrenerforschung sehen das BBodSchG und die BBodSchV ein gestuftes Vorgehen vor. Bei der Sanierungszielbestimmung ist auch im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser eine nutzungsbezogene Betrachtung vorzunehmen, wobei die im Rahmen des wasserrechtlichen Bewirtschaftungsermessens nachvollziehbar zu entwickelnden Vorgaben der Wasserbehörden zu berücksichtigen sind. Bei der Heranziehung von Sanierungspflichten ist zu differenzieren: während der Verursacher grundsätzlich voll herangezogen werden kann, bedarf es der Begrenzung der Haftung des (gutgläubigen) Eigentümers auf den Wert seines Grunstücks; die Verantwortlichkeit des früheren Eigentümers, die das BBodSchG neu eingeführt hat, ist auf die Fälle zu beschränken, in denen die Eigentumsübertragung mit dem Zweck der Umgehung einer Zustandsverantwortlichkeit vorgenommen wurde und der neue Eigentümer nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.


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    Titel :

    Altlastengefahrenfeststellung und -sanierungszielsetzung für das Schutzgut Grundwasser


    Untertitel :

    Eine rechtliche Betrachtung zum Bundes-Bodenschutzrecht



    Erschienen in:

    Altlasten-Spektrum ; 9 , 3 ; 149-156


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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